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Klimaneutralität: die steirische Investition in den Green Deal

Klimaneutralität ist für Sie nicht nur ein Schlagwort? Sie wollen dazu beitragen die Steiermark klimafit zu gestalten? Wir unterstützen Ihre innovativen und nachhaltigen Investitionen mit bis zu 35 %.

Klimaneutralität durch den Green Deal

Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Regional, national und global: Überall richtet sich der Blick auf ein gemeinsames Ziel. „Es geht darum, die Welt zu verändern und zu verbessern“, formuliert Horst von Buttlar, Capital-Chefredakteur und Autor von „Das grüne Jahrzehnt – Wie die Klimakrise die Wirtschaft revolutioniert“. Im Rahmen des „Green Deals“ hat die EU den Just Transition Funds (JTF) ausgerufen – eine der Maßnahmen, die Europa in knapp 30 Jahren zur Klimaneutralität führen soll.

Tragfähige grüne Säulen errichten

Die Förderungsaktion unterstützt Investitionsvorhaben, die im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deals stehen und langfristig tragfähige „grüne“ Geschäftsfelder erschließen oder ausbauen. Dadurch entstehen nachhaltige und zukunftsfitte Arbeitsplätze in ausgewählten Regionen. In der Steiermark sind Unternehmen in den Regionen

  • westliche Obersteiermark
  • östliche Obersteiermark
  • Bezirk Deutschlandsberg
  • Bezirk Graz-Umgebung

förderbar. Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, die einen Beitrag zur Stärkung des produzierenden Sektors leisten, können einen Förderungsantrag stellen.

Das Quartett der Klimaneutralität: Wachstum – Innovation – Digitalisierung – Kreislaufwirtschaft

Im Zentrum der Förderungsaktion stehen Anbieter von grünen Technologien und die daraus entstehenden positiven Beschäftigungseffekte. Sie möchten als Anlagenhersteller erneuerbare Energietechnologien produzieren? Sie stellen Recycling-Anlagen her oder sind Lösungsanbieter für energie- und ressourcenschonendes Bauen?  Die Herstellung gesunder und umweltfreundlicher Lebensmittelsysteme oder von Komponenten für E-Mobility ist Ihr Geschäftsfeld? Dann unterstützen wir Ihre Investition mit bis zu 35 %. Die Kriterienschwerpunkte für die Bewertung der Projekte liegen in den Bereichen Wachstum, Innovationsgehalt, Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft.

Zur Ausfinanzierung Ihres Projektes können die Finanzierungsaktionen Stille Beteiligung oder Beteiligungsoffensive KMU genützt werden.

Für wen?
  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
  • Produktionsbetriebe
  • Dienstleistungsbetriebe, deren Leistungen sich unmittelbar auf Produktionsprozesse beziehen und die damit einen Beitrag zur Stärkung des produzierenden Sektors leisten.
Für wen nicht?
  • Großunternehmen
  • Unternehmen außerhalb der steirischen JTP-Gebiete
  • Projekte, die keinen Beitrag zu den Green- Deal-Zielen leisten
Wofür?
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Produktionskapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
  • Baumaßnahmen und maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen
Wofür nicht?
  • Ersatzinvestitionen
  • Parkplätze
  • PKW
  • PV-Anlagen
Wie viel?
  • bis maximal 49 MitarbeiterInnen: max. 35 % der anrechenbaren Kosten
  • zwischen 50 und 249 MitarbeiterInnen: max. 25 % der anrechenbaren Kosten
Wichtige Hinweise:
  • Das Förderansuchen muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
  • Der Umfang des Projekts (inklusive des nicht förderbaren Teils) muss mindestens 300.000 Euro betragen.
  • Mit der Einreichung eines Förderungsantrags erfolgt automatisch auch die Beantragung einer Förderung aus dem Just Transition Funds (JTF).
  • Die eingereichten Projekte werden anhand von formalen und inhaltlichen Projektselektionskriterien beurteilt.
  • Bei kofinanzierten Projekten sind die EFRE-Richtlinien 2021 - 2027 zu beachten.
  • Die Mit- bzw. Ausfinanzierung Ihres Projektes ist auch mit einer stillen Beteiligung der SFG möglich.

Prozess

beraten

Sie planen ein Projekt. Zu welchen Kosten gibt es Zuschüsse von der SFG? Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch.

beantragen

Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Portal ein!

Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!

Antrag prüfen

Wir schauen uns Ihr Projekt genau an.

Anrechnungsstichtag bekanntgeben

Wir informieren Sie über Ihren offiziellen Anrechnungsstichtag.

Projekt beginnen

Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von uns einen Anrechnungsstichtag erhalten haben.

Förderung beschließen

Wenn wir Sie unterstützen können, erhalten Sie Ihren Förderungsvertrag. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.

Projekt abschließen

Jetzt sind Sie wieder am Zug: Schließen Sie Ihr Projekt ab.

Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

Rechnungen einreichen

Reichen Sie Ihre Abrechnungsunterlagen im Portal ein. Im Portal finden Sie auch eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt.

Rechnungen prüfen

Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen.

auszahlen

Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.

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