Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027 (IBW/EFRE & JTF)

Das Programm Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027 ist ein Multi-Fonds-Programm, im welchem neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auch der neu eingerichtete Fonds für einen gerechten Übergang „Just Transition Fund“ (JTF) abgewickelt wird. Mit diesem neu geschaffenen Fonds soll der Wechsel zu einer klimaneutralen Wirtschaft beschleunigt werden. Die Schwerpunkte und Ziele des Programms liegen in der Steigerung der Produktivität, der Nachhaltigen Gestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft sowie in der Sicherstellung der Lebensqualität.

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Die Maßnahmen des IBW/EFRE & JTF Programms

Das IBW/EFRE & JTF Programm ist in 4 Prioritäten gegliedert und umfasst insgesamt 10 Fördermaßnahmen wobei sich die SFG an der Umsetzung von 7 Maßnahmen beteiligt. Für jede Maßnahme steht ein konkretes Förderungsangebot in Form von laufend abrufbaren Förderungsaktionen, zeitlich befristeten Calls oder einem offenen Angebot zur Verfügung.

Maßnahme 1.1: Ausbau der Forschungs- und Technologieinfrastruktur

Der Ausbau von Forschungs- und Technologieinfrastruktur soll dazu beitragen, dass Forschungseinrichtungen ihr Know-how in zukunftsorientierten Forschungsthemen weiter auf- und ausbauen. Daher werden in dieser Maßnahme sowohl Investitionen in Gebäude und Laborinfrastruktur als auch die Errichtung, der Ausbau und die Modernisierung von Forschungs- und Technologiezentren gefördert.

Aufgrund eines eingeschränkten Adressatenkreises und beschränkter budgetärer Mittel gibt es in dieser Maßnahme keine konkrete Förderungsaktion. Für eine Antragstellung kontaktieren Sie uns bitte vorab, damit wir ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren können.

Maßnahme 1.3: Gestaltung regionaler Innovationsökosysteme

Ziel dieser Maßnahme ist, regionale Innovationsökosysteme zu gestalten. Gefördert werden aktivierende Managementressourcen, die Unternehmen dabei unterstützen sich an Forschungs- und Innovationsprojekten zu beteiligen. In diesem Teilbereich der Maßnahme tritt die SFG selbst als Förderungswerberin auf und setzt Projekte um.

Ergänzend dazu sollen über Cluster oder spezialisierte intermediäre Einrichtungen Innovations-Services für Unternehmen bereitgestellt werden, die Unternehmen – allen voran KMU – in ihrer Innovationsfähigkeit stärken, gezielt an systematische F&E-Aktivitäten heranführen und sie in Transformationsprozessen unterstützen. Dieser Teil der Maßnahme wird über die Förderungsaktion Spitzen!Leistung 2022+ umgesetzt.

Ein weiteres Ziel dieser Maßnahme besteht darin, das Gründungspotential besser auszuschöpfen. Durch regionale Startup-Ökosysteme soll ein Umfeld für Startups geschaffen werden, welches durch gezielte Services bei der Entwicklung von Gründungsideen und der Überführung dieser Ideen in Gründungen unterstützt. Der Fokus liegt auf innovationsorientierten Gründungen und dem Schwerpunkt „Grüne Geschäftsmodelle“.

Ein konkretes Förderungsangebot ist aktuell in Ausarbeitung und wird voraussichtlich 2023 auf den Markt gebracht.

Maßnahme 2: Förderung innovativer und produktiver Investitionen in Unternehmen

Gefördert werden Investitionsprojekte mit entsprechend technologischem Anspruch von Unternehmen im Bereich Produktion und produktionsnahe Dienstleistung, die zur Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Investitionen müssen im Zusammenhang mit einer Produkt-, Prozess- oder Designinnovation stehen und neue technologische Entwicklungen aufgreifen, die über den bisherigen Stand der Technik hinausgehen. In dieser Maßnahme können ausschließlich KMU gefördert werden.

Die Maßnahme wird über die Förderungsaktion Wachstums!Schritt umgesetzt.

Maßnahme 3.1: Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen

Ziel dieser Maßnahme ist, klimarelevante Technologien und Dienstleistungen stärker zu nutzen um die Energieeffizienz zu verbessern und Treibausgasse zu reduzieren. Daher werden Unternehmen bei investiven Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz unterstützt. Es wird die Übernahme und Integration von State-of-the-art-Technologien gefördert.

Aktuell gibt es für diese Maßnahme noch kein konkretes Förderungsangebot. Dieses wird voraussichtlich ab 2023 auf den Markt gebracht.

Maßnahme 3.2: Unterstützung angewandter Forschungs- und Demoprojekte sowie von Ökoinnovationen für mehr Energieeffizienz

Über diese Maßnahme werden FEI-Vorhaben gefördert, die zu einer verbesserten Energieeffizienz und THG-Reduktion bei den NutzerInnen beitragen. Zum einen sollen durch angewandte Forschung innovative Technologien und Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz weiterentwickelt werden. Technologien sollen dabei in Prototypen oder Pilot- und Demonstrationsprojekt übergeführt werden, um diese neuen klimarelevanten Prozesse und Technoligen zu testen und zu evaluieren.
Aktuell gibt es für diese Maßnahme noch kein konkretes Förderungsangebot. Dieses wird voraussichtlich ab 2023 auf den Markt gebracht.

Darüber hinaus werden im Rahmen dieser Maßnahme Vorhaben unterstützt, die zu mehr energieeffizienten Produktinnovationen führen. Die geförderten Projekte müssen im Zusammenhang mit einer Produktinnovation stehen, die gegenüber dem vergleichbaren Marktsegment einer Branche ein höheres Energieeffizienz-Niveau bei den KundInnen ermöglichen. Dieser Teil der Maßnahme wird über die Förderungsaktion Wachstums!Schritt umgesetzt.

Maßnahme 6.1: Förderung von Investitionen für Beschäftigung und Nachhaltigkeit

Im Rahmen dieser Maßnahme werden KMU gefördert, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deals stehen sowie Unternehmen, die in zukunftsfähigen, nicht-energie- bzw. THG-intensiven Bereichen investieren (z.B. Life Science/Medizintechnik, Digitalisierung) und damit zur Beschäftigung und Diversifizierung in nachhaltigen Wirtschaftsbereichen in der JTP-Region und zur Erreichung der Ziele des Green Deals beitragen. Es werden sowohl Investitionsvorhaben unterstützt, die eine Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen aufgreifen sowie Neuansiedlungs- und Erweiterungsprojekte. Dieser Teil der Maßnahme wird über die Förderungsaktion Green!Invest umgesetzt.

Darüber hinaus sollen durch den Aufbau lokaler Startup-Ökosysteme und die Bereitstellung von Beratungsleistungen für Start-ups neue Arbeitsplätze in der JTP-Region geschaffen werden. Unterstützt wird sowohl die Errichtung von neuen Inkubationskapazitäten von etablierten Investoren als auch die Verbesserung des Zugangs zu bestehenden Inkubationskapazitäten unter Miteinbeziehung von tertiären Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Durch Innovations-Hubs soll die Kooperation zwischen Start-ups und bestehenden Unternehmen gestärkt werden.

Aufgrund eines eingeschränkten Adressatenkreises und beschränkter budgetärer Mittel gibt es für diesen Teil der Maßnahme keine konkrete Förderungsaktion. Für eine Antragstellung kontaktieren Sie uns bitte vorab, damit wir ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren können.

Maßnahme 6.2: Unterstützung von F&E, Demo- und Innovationsprojekten

Gefördert werden F&E-, Demo- und Innovationsvorhaben in der JTP-Region, die eine im Einklang mit den Zielen des Green Deals stehende nächste Generationen von emissionsarmen/-freien Technologien vorbereiten. Dabei werden sowohl F&E&I-Aktivitäten als auch Investitionen für Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen (F&E-Infrastruktur) unterstützt.

Darüber hinaus werden Innovations-Werkstätten und –Services gefördert, um insbesondere KMU der JTP-Region einen Zugang zu F&E- und Innovations-Kompetenzen zu ermöglichen und um neue Anwendungen und Geschäftsmodelle zur Unterstützung der Ziele des Green Deals zu entwickeln und zu erproben. Tertiäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Kompetenzzentren der Region sollen dazu beitragen, transformative Kapazitäten zu stärken und Kooperationen zur regionalen Wirtschaft vorzubereiten.

Aufgrund eines eingeschränkten Adressatenkreises und beschränkter budgetärer Mittel gibt es in dieser Maßnahme keine konkrete Förderungsaktion. Für eine Antragstellung kontaktieren Sie uns bitte vorab, damit wir ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren können.

Ihre Ansprechpartnerin

Portrait Gerlinde Siml
Gerlinde Siml

Prokuristin und Verantwortliche Förderungen & Finanzierungen

gerlinde.siml@sfg.at +43 316 7093 215

Auswahl der Projekte

Alle Förderungsanträge werden anhand von vorab definierten formalen und inhaltlichen Projektselektionskriterien geprüft. Der Kriterienkatalog enthält sowohl formale als auch maßnahmenspezifische Auswahlkriterien.

Jedes Projekt muss zunächst die formalen „K.O.-Kriterien“ erfüllen und wird anschließend anhand von quantitativen inhaltlichen Kriterien beurteilt. Damit ein Projekt aus dem EFRE bzw. JTF gefördert werden kann, muss eine bestimmte Mindestpunkteanzahl erreicht werden.