Lebensqualität vor Ort ist den Menschen in der Steiermark besonders wichtig. Deshalb gibt es eine Vielzahl von Initiativen, die die regionale Wirtschaftskraft stärken und Betriebe des alltäglichen Bedarfs in den Gemeinden unterstützen. Die Steirische Wirtschaftsförderung SFG greift mit der Förderungsaktion Lebens!Nah ein: Sie sieht Förderungen für Betriebe in den Bereichen Gewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen vor. Gefördert werden Investitionen zur Modernisierung oder Erweiterung des Betriebes und digitale Kommunikationsmaßnahmen, um den Kundenkreis auszubauen.
Für wen?
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- Kleinstbetriebe inkl. GründerInnen
Für Bäcker, Konditoren, Fleischer und Lebensmittelhändler mit Vollsortiment gelten die Kriterien für Kleinunternehmen
- Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel und Dienstleistungen
- nur Unternehmen, die Ihren Umsatz mit Privatkunden (= Käufer einer Ware der diese nicht erwirbt um sie zu bearbeiten, weiterzuverkaufen oder gewerblich zu verwenden) erwirtschaften (mehr als 50 %)
- Ausgeschlossen: u.a. Tourismus- und Freizeitbranche (z.B. Gastronomie, Reisebüros, etc.)
Bitte beachten Sie auch die allgemeine Zielgruppen-Abgrenzung!
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Wofür?
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Investitionen wie z.B. Maschinen und Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung inkl. digitaler Infrastruktur sowie bauliche Maßnahmen primär im Zusammenhang mit der Verbesserung von Herstellung und Präsentation der Waren und Dienstleistungen.
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Digitalisierungsmaßnahmen über Neue Medien, dies sind Online-Marketingmaßnahmen wie z.B. Erstellung / Adaptierung einer Homepage, Suchmaschinenoptimierung, Produktion Webvideos, etc.
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Wie viel?
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Investitionen:
- 10 % + max. 10 % Innovationsbonus
- min. 5.000 Euro Projektvolumen
- max. 7.500 Euro Förderung zzgl. Bonus
Digitalisierungsmaßnahmen:
- 50 %
- min. 1.000 Euro Projektvolumen
- max. 1.500 Euro Förderung
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Wichtig!
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- Das Förderansuchen muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
- Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlagen des Ansuchen anfallen.
- Neben der selbstständigen Tätigkeit darf keiner unselbstständigen Beschäftigung nachgegangen werden, die über das Maß der Geringfügigkeit hinausgeht.
- Das Ansuchen für den Digitalisierungskostenzuschuss wird nicht über das Förderportal abgewickelt! Sie finden den entsprechenden Link unter "Weitere Informationen"
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Weitere Informationen
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Weitere Links
Rechtsgrundlagen
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Ansprechpersonen
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Ansprechpartner
Yasmin KreinerProjektmanagerin Unternehmertum & Gründungen
0316 / 7093-312
yasmin.kreiner@sfg.at
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0316 / 7093-303
eva.maria.nell@sfg.at
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