Groß!Tat (ausgelaufen!)

Investitionsförderung für Großunternehmen: für die Hoch-hinaus-Wollenden

Sie bauen einen neuen Standort auf oder investieren in eine völlig neue Wirtschaftstätigkeit? Wir unterstützen Sie dabei mit einem Zuschuss von bis zu 10 Prozent. Unsere Investitionsförderung Groß!Tat ist maßgeschneidert für Großunternehmen im steirischen Regionalförderungsgebiet.
Ein junger Mann in Turnschuhen, Hemd und Krawatte steht auf einem Hochhaus in dynamischer Pose.

Investitionsförderung – der produzierende Sektor als Motor der Wirtschaft

Achtung: Eine Einreichung ist bis 31. Dezember 2021 möglich!

Der Produktionswert der steirischen Industrie beträgt jährlich über 40 Milliarden Euro – das sind rund 33 Prozent der Wertschöpfung. Jeder zweite Arbeitsplatz in der Steiermark liegt in einem produzierenden Betrieb oder hat unmittelbar damit zu tun – insgesamt arbeiten dort rund 116.500 Menschen. Drei Viertel der Produkte, die die heimische Industrie produziert, werden exportiert – manche landen mit Weltraummissionen sogar am Mars. Deshalb legen wir den Fokus auf große Produktionsbetriebe und Dienstleistungsunternehmen, die einen Beitrag zur Wertschöpfung von produzierenden Unternehmen leisten. Groß!Tat trägt dazu bei, im Motor der steirischen Wirtschaft den Turbo zu zünden.

Wer ganz vorne mitmischt, will seine Spitzenpositionen halten. Weiterentwicklung steht deshalb auf der Agenda jedes Großunternehmens. Planen Sie eine Investition, erweitern Sie Ihren Geschäftsbereich, bauen Sie eine neue Betriebsstätte? Unsere Investitionsförderung und Services im Bereich Standortentwicklung geben sinnvolle Impulse.

Sie erhalten eine Förderung bei

  • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder
  • dem Beginn einer neuen Tätigkeit in einer bestehenden Betriebsstätte.

Wir schauen uns Ihr Projekt an und bewerten es unter folgenden Gesichtspunkten:

  • Innovation
  • Wachstum
  • Regionale Bedeutung
Manfred NaglManfred Nagl
Testimonial Teaser-Bild
CEO Manfred Nagl, Hilitech
„Das Produkt muss großartig sein!“

Die HILITECH GmbH baut in Kindberg das Interieur für Jets. Der Anspruch ist hoch. Die Firma reduziert das Gewicht der Leichtbauteile um bis zu 30 Prozent im Vergleich zur herkömmlichen Bauweise. Anschließend wird veredelt: In den Jets sind Mahagoniböden, Marmorbäder und ganze Konferenzräume verbaut.

Regionalförderungsgebiet – das „Wo ist Wo“ der Investitionsförderung

Achten Sie bei der Standortsuche darauf, dass Ihre neue Betriebsstätte im Regionalförderungsgebiet liegt. Nur in diesen Gebieten können wir Ihnen eine Investitionsförderung zusagen. Das Gleiche gilt für neue Tätigkeiten an einem bestehenden Standort. Werfen Sie gleich einen Blick in die Regionalförderungsgebietskarte und überprüfen Sie, ob Ihre Region dabei ist.

Neue Tätigkeit bringt neue Klasse

Als Großunternehmen sind Sie wahrscheinlich „Klassenbeste“ in Ihrem Tätigkeitsbereich. Die Herausforderung besteht darin, sich auf unbekanntes Terrain zu wagen und mit einem neuen Produkt oder einer neuen Dienstleistung durchzustarten. Wenn diese neue Tätigkeit unter eine neue Klasse nach der vierstelligen EU-Klassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeiten fällt, können wir Ihr Projekt unterstützen.

Aus dem Vollen schöpfen

Die Budgettöpfe für die Förderungsaktion Groß!Tat sind prall gefüllt – auch mit EU-Geldern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Bisher konnten einzelne Projekte die Kriterien erfüllen – vielleicht sind Sie demnächst darunter und schöpfen aus dem Vollen.

Für wen?
  • große Unternehmen
  • Produktionsbetriebe
  • Dienstleistungsbetriebe, deren Leistungen sich unmittelbar auf Produktionsprozesse beziehen und die damit einen Beitrag zur Stärkung des produzierenden Sektors leisten
Für wen nicht?
  • Klein- und Mittelbetriebe
Wofür?
  • bauliche Maßnahmen
  • Maschinen und Anlagen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Investments z.B. in Patente oder Lizenzen
Wie viel?
  • max. 10 % der anrechenbaren Investitionssumme
  • min. 600.000 Euro Gesamtinvestitionsvolumen
Wichtige Hinweise:
  • Eine Einreichung ist bis 31. Dezember 2021 möglich.
  • Das Förderungsansuchen muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
  • Mit der Einreichung eines Förderungsansuchens erfolgt automatisch auch die Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
  • Die eingereichten Projekte werden anhand von formalen und inhaltlichen Projektselektionskriterien beurteilt.
  • Bei kofinanzierten Projekten sind die EFRE-Richtlinien 2014-2020 zu beachten.

Prozess

beraten

Sie planen ein Projekt. Zu welchen Kosten gibt es Zuschüsse von der SFG? Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch.

beantragen

Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Förderungsportal ein!

Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!

Antrag prüfen

Wir schauen uns Ihr Projekt genau an.

Anrechnungsstichtag bekanntgeben

Wir informieren Sie über Ihren offiziellen Anrechnungsstichtag.

Projekt beginnen

Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von uns einen Anrechnungsstichtag erhalten haben.

Förderung beschließen

Wenn wir Sie unterstützen können, erhalten Sie Ihren Förderungsvertrag. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.

Projekt abschließen

Jetzt sind Sie am Zug: Schließen Sie Ihr Projekt ab.

Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

Rechnungen einreichen

Schicken Sie uns Ihre Abrechnungsunterlagen. Sie erhalten rechtzeitig eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt.

Rechnungen prüfen

Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen.

auszahlen

Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.

Auflagen erfüllen

Nun müssen Sie nur noch Ihre Auflagen erfüllen (z.B. Behaltefrist, Beschäftigungsauflage). Unsere Formulare für den Nachweis finden Sie unter Downloads.