Familien!Freundlich (ausgelaufen!)

Homeoffice und Telearbeit: Wir fördern die Zufriedenheit Ihres Teams!

Zufriedene MitarbeiterInnen strahlen Freude aus und bringen gute Leistung. Was Arbeitgeber dazu beisteuern können? Flexibilität und Familienfreundlichkeit. Wir übernehmen 70 % der Kosten (40 % SFG + 30 % AK Steiermark) für die Einrichtung von Homeoffices.
Ein Geschäftsmann spaziert mit einem Hund in der Leine, Einkaustaschen in der Hand telefonierend vor einer Glasfassade.

Rasanter Zuwachs im Homeoffice

Die Flexible Working Studie von Deloitte Österreich in Kooperation mit den Universitäten Graz und Wien erhebt regelmäßig den Status quo flexibler Arbeitsmodelle in heimischen Betrieben. Bis vor kurzem nutzten in drei Viertel aller österreichischen Unternehmen nur eingeschränkte Gruppen und Einzelpersonen die Möglichkeit zum Home Office. Das hat sich seit 2020 schlagartig geändert: Im Lockdown etablierten 96 Prozent der Befragten Telearbeit unter ihrer Belegschaft – mit nachhaltiger Wirkung: Mobiles Arbeiten kommt ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen in viele Fällen entgegen und ist mittlerweile als neue Arbeitsweise nachhaltig verankert.

Familienfreundlich und sinnvoll

Konkret sieht das dann etwa so aus: Nehmen wir beispielsweise einen Familienalltag ohne Homeoffice, morgens um 7 Uhr. Die Eltern hetzen mit dem Sohn in den Kindergarten, mit der Tochter zur Tagesmutter und brausen dann 45 km Autobahn an den Arbeitsort. Bis zur Rallye retour bleiben wenige Stunden. Das bedeutet Arbeit im Eiltempo, unnütze Kilometer und Stunden pro Woche im Stau. Es geht auch anders, glauben wir. Und greifen Ihnen deshalb bei der Errichtung eines Telearbeitsplatzes unter die Arme. Kaufen Sie Hard- und Software für das Homeoffice, holen Sie sich Profis für die Inbetriebnahme und alle EDV-technischen Wartungen im ersten Jahr. Die Förderungsquote beträgt 70 %, wobei wir 40 % Ihrer Kosten übernehmen und 30 % des Zuschuss von der Arbeiterkammer Steiermark kommen.

Bitte um Beachtung, dass eine Antragstellung in der Förderungsaktion Familien!Freundlich nur mehr bis 30. Juni 2022 möglich ist, da die Förderungsaktion mit Ende Juni 2022 eingestellt wird. Förderungsanträge in Familien!Freundlich, die nach dem 30. Juni 2022 einlangen, können nicht mehr gefördert werden.

Für wen?
  • ArbeitgeberInnenbetriebe in der Steiermark, wenn sie als kleinstes oder kleines Unternehmen einzustufen sind
Für wen nicht?
  • EPUs, Mittel- und Großunternehmen
  • Tourismus- und Freizeitbetriebe
  • gemeinnützige Organisationen
  • Betriebe aus dem Gesundheitsbereich
  • Personen außerhalb der SFG-Zielgruppe
Wofür?
  • Investitionen zwischen 2.000 und 50.000 Euro für die Errichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen für ArbeitnehmerInnen, die Mitglieder der AK Steiermark sind (max. 5.000 Euro je Telearbeitsplatz)
Wofür nicht?
  • laufende Aufwendungen wie z.B.: Telefon- und Internetgebühren, Büro- und Geschäftsausstattung, Mobiltelefone sowie mit dem Projekt verbundene Aufwendungen am Unternehmensstandort (z.B. Server)
  • Telearbeitsplätze von GeschäftsführerInnen
  • Investitionen, die sich nicht direkt am Telearbeitsplatz befinden (Cloudlösungen, Investitionen in die Serverstruktur oder am Server etc.)
Wie viel?
  • 40 % (SFG) plus 30 % (AK Steiermark), also insgesamt 70 %
Wichtige Hinweise:
  • Bitte um Beachtung, dass eine Antragstellung in der Förderungsaktion Familien!Freundlich nur mehr bis 30. Juni 2022 möglich ist, da die Förderungsaktion mit Ende Juni 2022 eingestellt wird. Förderungsanträge in Familien!Freundlich, die nach dem 30. Juni 2022 einlangen, können nicht mehr gefördert werden.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bevor Sie Ihre Investition tätigen, bevor man Ihnen eine Rechnung legt, bevor Sie diese bezahlen. Wir können nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen.
  • Die Förderung wird nach Projektende, also nach Abschluss der Projekts ausgezahlt.

Prozess

informieren

Sie planen ein Projekt und möchten wissen, ob dieses durch die Förderungsaktion Familien!Freundlich unterstützt werden kann? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

 

beantragen

Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Förderungsportal ein!

Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!

Antrag prüfen

Wir schauen uns Ihr Projekt genau an.

Anrechnungsstichtag bekanntgeben

Wir informieren Sie über Ihren offiziellen Anrechnungsstichtag.

Projekt beginnen

Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von uns einen Anrechnungsstichtag erhalten haben.

Förderung beschließen

Wenn wir Sie unterstützen können, erhalten Sie Ihren Förderungsvertrag. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.

Projekt abschließen

Jetzt sind Sie wieder am Zug: Schließen Sie Ihr Projekt ab.

Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

Rechnungen einreichen

Schicken Sie uns Ihre Abrechnungsunterlagen. Sie erhalten rechtzeitig eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt.

Rechnungen prüfen

Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen.

Förderung auszahlen

Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.

Auflagen erfüllen

Nun müssen Sie nur noch Ihre Auflagen erfüllen (z.B. Behaltefrist, Beschäftigungsauflage). Unsere Formulare für den Nachweis finden Sie unter Downloads.