Energie!Gewinn: Antragstellung derzeit ausgesetzt

Bitte beachten: Derzeit keine neuen Anträge möglich!

Die Antragseinreichung ist vorerst ausgesetzt, da die Fördermittel durch bereits in Bearbeitung befindliche Anträge ausgeschöpft sind. Schon im Förderungsportal angelegte Projekte sind bitte bis Freitag, 27. Februar, 12 Uhr, fertigzustellen und abzuschicken. Eingelangte Anträge werden weiterhin zeitnah bearbeitet. Eine Berücksichtigung kann jedoch gegebenenfalls nur mehr auf einer Warteliste erfolgen, da noch nicht abschätzbar ist, wie viele Projekte tatsächlich genehmigt werden können.
Portrait Andreas Lackner
Andreas Lackner +43 316 7093 328
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Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Stellen Sie sich vor, Ihr Betrieb nutzt tagsüber Sonnenstrom vom eigenen Dach und speichert überschüssige Energie für später. Genau dabei hilft Energie!Gewinn: Wir stärken gezielt die betriebliche Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie. Unternehmen erzeugen ihren Strom selbst, speichern ihn und nutzen ihn genau dann, wenn sie ihn brauchen. Das senkt langfristig Energiekosten, schützt vor Strompreisschwankungen und erhöht die wirtschaftliche Stabilität. Gleichzeitig leisten Unternehmen einen aktiven Beitrag zur grünen Transformation der Steiermark.

Die Förderungsaktion setzt die Maßnahme 8 „Förderung der betrieblichen Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie“ im Rahmen des EFRE & JTF-Programms „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021–2027“ um.

Wir nehmen Ihren Antrag für die Förderungsaktion Energie!Gewinn gerne entgegen. Fixe Förderungszusagen durch die SFG erfolgen erst nach Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission. Sollte es wider Erwarten zu keiner Genehmigung für die Verwendung von EU-Mittel kommen, müssen alle bis dahin gestellten Anträge von uns storniert werden.

Strom speichern – Energie dann nutzen, wenn sie gebraucht wird

Die Förderung unterstützt Investitionen in:

  • Stromspeicheranlagen (Batteriespeicher) zur Speicherung von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom
  • Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeichern für den betrieblichen Eigenverbrauch

Im Mittelpunkt steht die Eigenversorgung. Unternehmen nutzen den erzeugten Strom im eigenen Betrieb und reduzieren so den Bezug aus dem öffentlichen Netz. Ein Stromspeicher wirkt wie ein Energiepuffer für den Betrieb. Überschüssiger Solarstrom fließt nicht ins Netz, sondern steht später zur Verfügung – etwa abends, nachts oder bei hoher Auslastung.

Die Förderungsaktion unterstützt Stromspeicher:

  • mit einer Nettospeicherkapazität von 50 bis 2.000 kWh
  • in Verbindung mit einer bestehenden oder neuen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie
  • die überwiegend mit Strom aus der eigenen Erzeugungsanlage gespeist werden
  • Speicheranlagen mit dem Ziel der Energiespeicherung zum Verkauf an Dritte oder der Teilnahme am Stromhandel fördern wir nicht.

Photovoltaik + Speicher = Die ideale Kombination für mehr Eigenstrom

Die Kombination aus Photovoltaikanlage und Stromspeicher nutzt erneuerbare Energie besonders effizient.

Wir unterstützen:

  • die erstmalige Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
  • ausschließlich in Kombination mit einem Stromspeicher
  • ausgerichtet auf den Eigenverbrauch im Unternehmen

Die Photovoltaikanlagen sollen überwiegend auf bereits versiegelten und betrieblich genutzten Flächen, etwa auf Dächern, Hallen oder Parkplätzen entstehen.

Ein Beispiel gefällig?

Ein Produktionsbetrieb erzeugt tagsüber Solarstrom. Maschinen verbrauchen einen Teil direkt, der Speicher nimmt überschüssige Energie auf. Am Abend oder bei Lastspitzen nutzt der Betrieb den gespeicherten Strom und reduziert den Netzbezug deutlich.

Photovoltaikanlagen ohne Speicher oder Anlagen zur Stromerzeugung für den Verkauf erhalten keine Förderung.

Energie!Gewinn – Ihr Vorteil

Mit Energie!Gewinn investieren Unternehmen in:

  • niedrigere und planbare Energiekosten
  • mehr Energiesicherheit
  • eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Zukunft
Für wen?
  • steirische Unternehmen jeder Größenordnung mit Fokus auf die Unterstützung von KMU
  • Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe
Für wen nicht?
  • Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe
Wofür?
  • Stromspeicheranlagen und Anlagenteile zur Speicherung von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom (z. B. Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft)
  • erstmalige Errichtung oder Erweiterung von eigenverbrauchsoptimierten Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeicheranlagen
  • Installations- und Nebenkosten im Zusammenhang mit der Stromspeicher- und Photovoltaikanlage
  • Investitionen in die Optimierung des innerbetrieblichen Energiemanagements
Wofür nicht?
  • Anlagen, die nicht eigenverbrauchsoptimiert sind
  • Ankauf von E-Fahrzeugen oder Errichtung einer Ladeinfrastruktur
  • sonstige bauliche Maßnahmen z. B. im Rahmen von Neu-, Zu- oder Umbau, Sanierung, Instandhaltung, statische Adaptierung des Daches
Wie viel?
  • kleinste und kleine Unternehmen: 50 % der anrechenbaren Projektkosten
  • Mittelunternehmen: 40 % der anrechenbaren Projektkosten
  • Großunternehmen: 30 % der anrechenbaren Projektkosten
Wichtige Hinweise
  • Das Förderungsansuchen muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
  • Der Umfang des Projekts muss bei KMU mindestens 50.000 Euro und bei Großunternehmen mindestens 100.000 Euro betragen.
  • Mit der Einreichung eines Förderungsansuchens erfolgt automatisch auch die Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
  • Die eingereichten Projekte werden anhand von formalen und inhaltlichen Projektselektionskriterien beurteilt.
  • Der Stromspeicher muss mindestens 75 % seiner jährlichen Energie aus der direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen.
  • Fixe Förderungszusagen durch die SFG erfolgen erst nach Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission. Sollte es wider Erwarten zu keiner Genehmigung für die Verwendung von EU-Mittel kommen, müssen alle bis dahin gestellten Anträge von uns storniert werden.

Prozess

beraten

Sie planen ein Projekt. Zu welchen Kosten gibt es Zuschüsse von der SFG? Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch.

beantragen

Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Portal ein!

Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!

Antrag prüfen

Wir schauen uns Ihr Projekt genau an.

Anrechnungsstichtag bekanntgeben

Wir informieren Sie über Ihren offiziellen Anrechnungsstichtag.

Projekt beginnen

Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von uns einen Anrechnungsstichtag erhalten haben.

Förderung beschließen

Wenn wir Sie unterstützen können, erhalten Sie Ihren Förderungsvertrag. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.

Projekt abschließen

Jetzt sind Sie wieder am Zug: Schließen Sie Ihr Projekt ab.

Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

Rechnungen einreichen

Schicken Sie uns Ihre Abrechnungsunterlagen. Sie erhalten rechtzeitig eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt.

Rechnungen prüfen

Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen.

auszahlen

Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.

Auflagen erfüllen

Nun müssen Sie nur noch Ihre Auflagen erfüllen (z.B. Behaltefrist, Beschäftigungsauflage). Unsere Formulare für den Nachweis finden Sie unter Downloads.