Impulse für eine nachhaltige Zukunft



3 Millionen für die Batterieforschung
Mit dem kooperativen F&E-Call zum Themenschwerpunkt Batterieforschung setzen der Zukunftsfonds Steiermark (Land Steiermark) und die SFG gezielt Impulse zur Entwicklung nachhaltiger, leistungsstarker und digitaler Batterielösungen. Kooperation wird dabei großgeschrieben, denn Voraussetzung für eine Förderung ist die Zusammenarbeit von zumindest einer Forschungsinstitution und einem Unternehmen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von intelligenten Batterie-Management-Systemen über Recycling- und Second-Life-Ansätze bis hin zu innovativen Produktionsprozessen.
Ziel des Calls ist es, die technologische Eigenständigkeit Europas zu stärken, den steirischen Forschungs- und Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln und einen konkreten Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Insgesamt stehen 3 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, bereitgestellt vom Zukunftsfonds Steiermark und der SFG. Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Die Ausschreibung richtet sich an steirische Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, wobei ein Projektkonsortium aus mindestens einer Forschungseinrichtung als Leadpartnerin und mindestens einem Unternehmen erforderlich ist.
Einreichungen sind von 1. Juli bis einschließlich 30. September 2025 möglich.
Die detaillierten Förderquoten, Voraussetzungen und Informationen zur Antragstellung sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst.
Gemeinsam entwickeln wir den Standort Steiermark weiter
Als Standortentwicklungsagentur setzt die SFG branchenübergreifende Themenschwerpunkte und errichtet Ökosysteme für Innovation sowie Transformation. Im Fokus 2025 steht die Batterietechnologie. Der von der SFG initiierte strukturierte Standortentwicklungsprozess soll Innovations- und Wachstumspotenziale entlang der gesamten Wertschöpfungskette heben. Nachhaltigkeit und Digitalisierung spielen dabei eine Schlüsselrolle, um die Wettbewerbsfähigkeit der Region langfristig zu sichern. Ziel der Maßnahme ist, die Steiermark in Zeiten der Transformation als markanten, selbstbewussten Standort zu positionieren.
- Für wen?
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- Kooperationsprojekte zwischen mindestens einer Forschungsinstitution und einem Unternehmen
- steirische Hochschulen
- steirische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- steirische Unternehmen jeder Rechtsform sowie aller Größen
- Wofür?
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- kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Themenschwerpunkt Batterieforschung in den Themenbereichen:
- Battery-Management-Systeme & digitale Lösungen
- Recycling, Second-Life & Kreislaufwirtschaft
- Produktionsprozesse und Automatisierung
- Wie viel?
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- max. 600.000 Euro Förderung pro Projekt
- Klein(st)unternehmen 60 % bzw. 80 % (experimentelle Entwicklung bzw. industrielle Forschung) der anrechenbaren Projektkosten
- Mittelunternehmen 50 % bzw. 75 % (experimentelle Entwicklung bzw. industrielle Forschung) der anrechenbaren Projektkosten
- Großunternehmen 35 % bzw. 55 % (experimentelle Entwicklung bzw. industrielle Forschung) der anrechenbaren Projektkosten
- Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten 60 % bzw. 85 % (experimentelle Entwicklung bzw. industrielle Forschung) der anrechenbaren Projektkosten
- Wichtige Hinweise:
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- Das Förderansuchen muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
- förderbare Projektgesamtkosten: min. 200.000 Euro - max. 900.000 Euro
- Gefordert sind Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen (als Leadpartnerin) und Unternehmen. Ein Konsortium besteht aus zwei oder mehreren voneinander unabhängigen PartnerInnen mit Niederlassung in der Steiermark.
- Forschungseinrichtungen tragen in Summe mindestens 20 % der förderbaren Projektkosten.
- Unternehmen tragen mindestens 20 % der förderbaren Projektkosten.
- Projektanträge können bis 30. September 2025 über das SFG-Portal eingereicht werden.
- Die Antragstellung ist ausschließlich für Forschungseinrichtungen möglich. Unternehmerische PartnerInnen im Projekt sind im Portal als zusätzliche AntragstellerInnen zu erfassen.