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Michael Kerschbaumer
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5. Februar 2025

Cyber!Sicher – jetzt für sichere Lieferketten in Europa

Cyber!Sicher unterstützt KMU jetzt dabei, die Anforderungen der neuen NIS-2-Richtlinie zur Sicherung der Lieferketten in Europa zu erfüllen. Mit an Bord im Dienste der Internetsecurity: die Wirtschaftskammer Steiermark. Sie berät und unterstützt Unternehmen auf diesem Fachgebiet.
Frau mit Handy in der Hand unter Schirm, grüne Daten im Hintergrund.

Eine wichtige Rolle spielt aktuell die NIS-2-Richtlinie zur Sicherung der Lieferketten in Europa. Achtung: Die Maßnahme betrifft nicht nur Großunternehmen, sondern auch KMU, sofern sie als deren Zulieferer fungieren. Cyber!Sicher fördert daher ab sofort auch unternehmerische Maßnahmen, die der direkten Erfüllung dieser Richtlinie dienen.

Um von der Förderung profitieren zu können, müssen Unternehmen folgende Schritte setzen:

  • Bündelung der Maßnahmen in einem ganzheitlichen strategischen Projekt
  • Durchführung einer Risikoanalyse
  • Sensibilisierungsmaßnahmen im Ausmaß von mindestens 4 Stunden für MitarbeiterInnen mit Zugang zu IT-Arbeitsplätzen
  • Umsetzung der Empfehlungen in mindestens einem Bereich, der sich aus der Risikoanalyse ableitet

ExpertInnen der Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer Steiermark unterstützen und beraten Sie detailliert über die speziellen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie. Wir empfehlen dringend, diese persönliche Fachberatung vor der Antragstellung in Anspruch zu nehmen und sich jedenfalls zu informieren, ob Sie der NIS-2-Richtlinie unterliegen!

Cyber!Sicher

Die Förderung für IT-Sicherheit in KMU