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Erster Österreichischer Dachverband Legasthenie gGmbH

Adresse:
Feldmarschall Conrad Platz 7
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon:
+43 463 55660
Fax:
+43 463 269120
Zertifizierungen:
Zu Zertifikaten steht keine Information zur Verfügung!
Beschreibung:
Der Erste Österreichische Dachverband Legasthenie ist eine private Bildungseinrichtung und bildet schon seit über 20 Jahren Spezialisten aus 64 Ländern weltweit mittels Fernstudien in den Gebieten Legasthenie / Lese-Rechtschreibschwäche (LRS), Dyskalkulie / Rechenschwäche und allgemeinen Lernproblemen aus.

Ziel ist es, mit Hilfe von Kursen, Spezialisten ein fundiertes Wissen über spezielle Themen rund um diverse Lernproblematiken zur Anwendung in der Praxis zu vermitteln und umfangreich auf die Feststellung der individuellen Lernproblematiken und das anschließende spezifische Training bzw. die Förderung von Betroffenen vorzubereiten. 

Mit dem jeweiligen Fernstudium zum diplomierten Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer und/oder Lerndidaktiker können Personen den Beruf des diplomierten Legasthenietrainers, Dyskalkulietrainers und/oder Lerndidaktikers erlernen. In Österreich benötigen 129.759 Kinder im schulpflichtigen Alter von 6-15 dringend Hilfe bezüglich Legasthenie und Dyskalkulie. LRS und Rechenschwäche sind nicht eingerechnet. Der Beruf des diplomierten Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer und/oder Lerndidaktiker ist jung, das Arbeitsfeld vielfältig und die Nachfrage groß.

Die Fernstudien zum Diplomierten Legasthenietrainer, zum Diplomierten Dyskalkulietrainer und zum Diplomierten Lerndidaktiker schließen mit einem Diploma ab. 

Die EÖDL Fernstudien werden nach strengen Qualitätsrichtlinien durchgeführt. Unsere Bildungsinstitution und die Fernstudien sind aufgrund der hohen Qualität gemäß der internationalen Qualitäts-Norm DIN ISO 9001:2015 zertifiziert, mit dem Quality Austria Gütezeichen ausgezeichnet und durch Ö-CERT (Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung in Österreich), eine Kooperation des österreichischen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und der Länder gemäß Art. 15a B-VG anerkannt.