Stille Beteiligung

Stille Beteiligung: Wir sind Ihre Mannschaft, Sie schießen das Tor.

Sie führen ein etabliertes Unternehmen und wollen weiterwachsen? In Forschung & Entwicklung investieren? Ihre Produkte rasch auf den Markt bringen? Die SFG verleiht Ihrem Vorhaben Schubkraft: mit einer stillen Beteiligung von bis zu 1,5 Millionen Euro. Ihr Vorteil: Sie erhalten wirtschaftliches Eigenkapital und bleiben selbstständig.
Eine Damen-Handballmannschaft beim Time-out steht in einer Gruppe und steckt die Köpfe zusammen.

Stille Beteiligung – unser Beitrag zu Ihrem Erfolg

Investitionen, Fertigungsüberleitungsprojekte, Markterschließungen, Unternehmensnachfolgen – all das sind die klassischen Projekte, die die SFG mit einer stillen Beteiligung mitfinanziert. Bei über 30 Unternehmen in der Steiermark ist die SFG mit diesem Finanzierungsprogramm bereits mit an Bord und hebelt Wertschöpfung in vielfacher Millionenhöhe.

Höhere Bonität – mehr Spielraum

Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick: Die SFG kann bis zu 1,5 Millionen Euro in der Finanzierungsaktion Stille Beteiligung einbringen und übernimmt dabei maximal zwei Drittel der Projektsumme. Als stiller Gesellschafter treten wir nicht nach außen auf, sondern sind nur Kapitalgeber, keine Akteure in Ihrer Gesellschaft. Sie erhalten also eine schnelle und flexible Aufstockung Ihres Kapitals – und die Anteilsverhältnisse des Unternehmens verändern sich nicht. Ganz wesentlich: Eine stille Beteiligung ist wirtschaftliches Eigenkapital und verbessert damit Bonität und den Spielraum für weitere Finanzierungen. Was ist eine stille Beteiligung? Lesen Sie hier Details zur stillen Beteiligung nach.

Dieter GallDieter Gall
Testimonial Teaser-Bild
Dieter Gall, GPH
„Mir fällt ständig etwas Neues ein, selbst im Urlaub am Strand!“

Der Judenburger Dieter Gall leitet eine pharmazeutische Firmengruppe mit Standorten in der Steiermark und Deutschland. Sein Aufstieg vom Apothekersohn zum internationalen Unternehmer und hundertfachen Arbeitgeber beruht u. a. auf der Kunst, äußere Impulse für die eigene Weiterentwicklung zu nützen.

Was erwarten wir uns von Ihnen und Ihrem Unternehmen? Eine stabile wirtschaftliche Situation, eine klare Geschäftsstrategie und ausreichende fachliche und kaufmännische Kompetenz. Das feste und das gewinnabhängige Entgelt vereinbaren wir gemeinsam, abhängig von Inhalt, Chancen und Risiken Ihres Projekts. Ebenso verfahren wir in puncto Rückzahlung. Wir setzen wir uns an einen Tisch und erarbeiten einen Tilgungsplan, der für beide Seiten passt.

Wenn Sie wollen, profitieren Sie im Rahmen der stillen Beteiligung über das Finanzielle hinaus von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Das heißt, dass Sie bei wesentlichen Entscheidungen, strategischen Weichenstellungen oder in betriebswirtschaftlichen Belangen das Gespräch mit uns suchen und auf unser Know-how zurückgreifen können. Wir hoffen, das sind gute Nachrichten für Sie. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Für wen?
  • Unternehmen aus dem industriell-gewerblichen Sektor bzw. unternehmensbezogene Dienstleistungsbetriebe unabhängig von der Unternehmensgröße
  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark
  • Unternehmen, welche über ein etabliertes Geschäftsmodell mit positiven Betriebsergebnissen sowie einem positiven Trend verfügen.
  • Unternehmen der SFG-Zielgruppe
Für wen nicht?
  • Start-ups
  • Standorte außerhalb der Steiermark
Wofür?
  • Investitionen mit entsprechendem Innovationsgehalt
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Fertigungsüberleitungsprojekten
  • Aufwendungen für die Markterschließung und Vertriebsaufbau
  • projektbezogener Working-Capital-Bedarf
  • Betriebsübernahmen
Wofür nicht?
  • Projekte ohne bzw. mit zu geringem Innovationsgehalt und Marktpotenzial
  • Umschuldungen und Sanierungen
Wie viel?
  • 250.000 Euro bis zu 1,5 Mio. Euro als stille Beteiligung
Wichtige Hinweise:
  • Die Ausfinanzierung des Projekts muss sichergestellt sein.
  • Betriebliche Sicherheiten sind nicht erforderlich; die GesellschafterInnen übernehmen eine persönliche Garantie.

Prozess

beraten

Sie planen ein Projekt. Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie unsere Expertinnen und Experten, ob die SFG das Projekt mitfinanzieren kann. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch und eine Erstanalyse des Geschäftsplans.

beantragen

Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Portal ein!

Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!

Antrag prüfen

Wir schauen uns Ihr Projekt und den Geschäftsplan genau an und erstellen gegebenenfalls ein Termsheet.

Finanzierung beschließen

Wenn wir Sie mit einer Finanzierung unterstützen können, werden die Konditionen und Bedingungen vertraglich vereinbart.

Projekt umsetzen

Jetzt sind Sie am Zug: Sie können mit der Projektumsetzung beginnen.
Halten Sie die SFG mittels Controllingberichten über Ihre wirtschaftliche Entwicklung am laufenden. Wichtig: Wir sind für Sie da wenn Sie Unterstützung bei strategischen und betriebswirtschaftlichen Themen brauchen.

Finanzierung auszahlen

Im Finanzierungsvertrag sind die Voraussetzungen für die Auszahlung der Finanzierung – meist in mehreren meilensteinabhängigen Tranchen – genau festgelegt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.

Finanzierung zurückzahlen

Nach einem vereinbarten tilgungsfreien Zeitraum erfolgen die Rückzahlungen über einem Zeitraum von maximal 10 Jahren entlang eines vertraglich festgelegten Tilgungsplan.