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Die Förderung für betriebliche Forschung & Entwicklung

Das Förderungsprogramm unterstützt Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (Produktfindung, Innovation mit Diplom, Innovationsprofi, Potenzialanalyse und betriebliche Forschung und Entwicklung für kleine F&E-Vorhaben von KMUs) und damit verbundene Innovationen in Ihrem Unternehmen.

 

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Manuela Fussi

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Förderungsempfänger

Steirische Produktionsbetriebe und unternehmensbezogene Dienstleistungsbetriebe, sowie Betriebe der Informations- und Kommunikationstechnologie können diese Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Programme:

Produktfindung

Beratungskostenzuschuss für externe Beratungsleistungen bis zu 50% der anrechenbaren Projektkosten. Die Förderungshöhe ist betragsmäßig mit EUR 30.000,-- begrenzt.

Innovation mit Diplom

Beratungskostenzuschuss für Kosten im Zusammenhang mit einer Diplomarbeit bzw. Dissertation bis zu 50%. Die Förderungshöhe ist betragsmäßig mit EUR 5.000,-- begrenzt.

Innovationsprofi

Beratungskostenzuschuss für Kosten im Zusammenhang mit den Leistungen des Innovations­profis bis zu 50%. Die Förderungshöhe ist betragsmäßig mit EUR 100.000,-- begrenzt.

Potenzialanalyse von Forschungs- und Entwicklungsfähigkeiten für KMU

Beratungskostenzuschuss für Kosten im Zusammenhang mit der Potenzialanalyse von 75%. Die Förderungshöhe ist betragsmäßig mit EUR 7.500,-- begrenzt.

Betriebliche Forschung und Entwicklung für kleine F&E-Vorhaben von KMU

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Forschung, Entwicklung und Innovation in KMU, insbesondere für den Bereich der experimentellen
Entwicklung.
Die wettbewerbsrechtlich zulässigen Förderungshöchstgrenzen liegen derzeit bei experimenteller Entwicklung bei maximal 45 % für Klein- und Kleinstunternehmen sowie 35 % für Mittelunternehmen. Die Förderungshöhe ist betragsmäßig mit EUR 45.000,-- begrenzt.

Hinweis:
Um die volle Funktionalität des Ansuchenformulars zu gewährleisten, speichern Sie es bitte vor dem Öffnen lokal ab.

Betriebliche Forschung und Entwicklung

Projektanträge bei der FFG können ausschließlich elektronisch unter https://ecall.ffg.at/ eingereicht werden.

Laufzeit:
Die Laufzeit dieses Förderungsprogramms erstreckt sich – vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision – bis 31.12.2013. Eine Antragstellung ist längstens bis 30.09.2013 (einlangend bei der SFG) möglich.

Downloads:
Förderungsprogramm Geistes!Blitz (71 KB)


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