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Geistes!Blitz


Die Förderung für Forschung, Entwicklung und kreative Impulse

Forschung & Entwicklung sind in vielen Unternehmen der Schlüssel zur Innovation. Mit dem Förderungsprogramm Geistes!Blitz wird der Weg zu neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen vielfältig gefördert. Drei Programmschienen ebnen den Weg zur seriellen Produktion:

  • In der Programmschiene „Innovations-Impuls“ gibt es Beratunsgkostenzuschüsse für Vorfeldmaßnahmen wie z.B. Diplomarbeiten, Analysen, Strategieentwicklung & Co.
  • In der Programmschiene „Innovations-Contact“ wird der internationale Technologietransfer, etwa durch den Einstieg in ein europäisches F&E-Projekt, gefördert.
  • In der Programmschiene „Innovations-Performance“ werden erste Umsetzungsschritte finanziell unterstützt – von der Produktentwicklung über den Prototypenbau bis zur betrieblichen F&E. Hier können auch Sach- und Personalkosten gefördert werden. Die Förderungshöhe kann bis zu 40 % betragen.

Reichen Sie Ihr Förderungsansuchen immer VOR Beginn Ihres Projektes ein!

Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Ansuchens anfallen.

Ansprechpersonen

Erstberatung Geistes!Blitz

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Ansprechpartner
Robert Hutter
Projektmanager Innovations- und F&E-Förderung

Phone0316 / 7093-318
Mail


 

Innovations-Impuls
Innovations-Contact
Innovations-Performance:

Produkt- und Dienstleistungsentwicklung

 

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Ansprechpartnerin
Martina Grassberger
Förderungsmanagerin

Phone0316 / 7093-374
Mail


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Ansprechpartnerin
Isabella Riedel
Förderungsmanagerin

Phone0316 / 7093-332
Mail


Innovations-Performance:

Steiermarkbonus (im Rahmen der Betrieblichen F&E) Innovations-Performance: Forschungspremiere (im Rahmen der Betrieblichen F&E)

 

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Ansprechpartnerin
Manuela Maier
Förderungsmanagerin

Phone0316 / 7093-315
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Ansprechpartnerin
Maria Megyeri-Drexler
Förderungsmanagerin

Phone0316 / 7093-314
Mail






Informationen und Downloads

Hinweis:
Um die volle Funktionalität des Ansuchenformulars zu gewährleisten, speichern Sie es bitte vor dem Öffnen lokal ab.

Bei Betrieblicher F&E ist ein Ansuchen bei der FFG unter https://ecall.ffg.at/ zu stellen und in Kopie an die SFG zu senden.

Laufzeit:
Die Laufzeit dieses Förderungsprogramms erstreckt sich – vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision – bis 31.12.2013. Eine Antragstellung ist längstens bis 30.09.2013 (einlangend bei der SFG) möglich.





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