Von der ERFINDUNG zur INNOVATION
„Ich habe eine Erfindung im Bereich Handwerk gemacht - aber sie weder patentiert noch anderweitig geschützt - und möchte nun versuchen, sie zu vermarkten. Ich könnte mir vorstellen, Baumärkte anzusprechen, denen ich mein Produkt vorstelle und mit ihnen später die Beteiligungsmodalitäten aushandle.“
So oder ähnlich lauten die Ansprüche und Vorstellungen vieler ErfinderInnen, die versuchen eine Idee gewinnbringend auf den Markt zu bringen. Mit der Idee allein ist man aber vor Nachahmungen nicht geschützt. Der gewerbliche Rechtsschutz bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten: Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster, Design oder den Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Bevor mit Aktivitäten hinsichtlich der Weiterentwicklung und Vermarktung begonnen werden kann, ist eine Auseinandersetzung mit geistigen Schutzrechten unabdingbar.
Hier erfahren Sie Wissenswertes über geistige Schutzrechte.
Ist die Idee einmal geschützt, schlagen viele ErfinderInnen in Erwartung eines höheren Gewinns und Misstrauen gegenüber möglichen Kooperationspartnern, häufig den Weg der Eigenproduktion und –vermarktung ein. Jedoch gibt es die Möglichkeit von Lizenzverträgen zu profitieren und Mitbewerbern die Nutzung der Erfindung zu verkaufen. Zumal belegen Studien, dass der Aufwand der Markteinführung um ein Dreifaches höher ist als der Entwicklungsaufwand. Besonders bei Unsicherheit, was Kapital und betriebswirtschaftliches Know-how betrifft, empfiehlt es sich geeignete Partner zu suchen.
Die SFG und andere öffentliche Stellen können Sie bei der Suche nach geeigneten Partnern unterstützen. Auch durch den Eintrag Ihrer geschützten Erfindung auf sogenannten Ideenbörsen können Sie andere Unternehmen auf Ihre Idee aufmerksam machen.











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