Wie viel Rat!Geber bringt
Welche Projekte werden gefördert?
Ein Beratungskostenzuschuss kann für Projekte in den folgenden Bereichen gewährt werden:
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Betriebswirtschaft: Für die Einführung neuer Organisationsformen und ausgewählter Qualitäts- managementinstrumente.
Die Projekte müssen jedenfalls im Zusammenhang mit neuen Produkten und/oder Dienstleistungen stehen.
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Technik: Für den Einsatz neuer Produkte und neuer innovativer Technologien im Unternehmen sowie Patente, Industrial Design und begleitende Beratung bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten.
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Umwelt: Für die Einführung von Umweltmanage- mentsystemen, Ressourcenoptimierung, Emissionsreduktion sowie Optimierungen innerbetrieblicher Stoffströme.
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Marketing: Für ganzheitliche Marketingkonzepte im Zusammenhang mit neuen Produkten und Dienstleistungen. Die Projekte müssen jedenfalls im Zusammenhang mit neuen Produkten und/oder Dienstleistungen stehen.
- Wertschöpfungssteigerung: Für die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung (z. B. Analyse der Zulieferstruktur, Suche nach alternativen Zulieferern vor Ort, etc.), für interne Prozessoptimierung und für externe Zertifizierungskosten für KMU in der Zulieferbranche
Gefördert werden bis zu 50% der Beratungskosten. Die maximale Förderungshöhe beträgt 100.000 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
- Basisförderungssatz 20%
- Bonus für Klein- und Kleinstunternehmen 5% bzw. 10%
- Stärkefeldbonus 10%
- Innovationsbonus 10%
- Bonus für erstmalige Projekteinreichung 10%
- Wertschöpfungsbonus 10 %
Das Förderungsansuchen muss vor Projektbeginn bei der SFG eingelangt sein. Anerkannt werden können nur Kosten, die nach Einreichung eines Förderungsansuchens entstehen.
Laufzeit des Förderungsprogramms
Die Laufzeit dieses Förderungsprogramms erstreckt sich - vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision - bis 31.12.2013. Eine Antragstellung im Rahmen dieses Förderungsprogramms ist längstens bis 30.9.2013 (einlangend bei der SFG) möglich.













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