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QPlus

Der Qualifizierungsscheck für betriebliche Weiterbildung in konjunkturschwacher Zeit

Dieses Förderungsprogramm unterstützt Unternehmen dabei, bereits geplante Weiterbildungsmaßnahmen trotz der schwächeren Konjunktur umzusetzen, weitere zu planen und eventuelle Stehzeiten von MitarbeiterInnen aufgrund schlechterer Auftragslage auf diese Weise sinnvoll zu nutzen.

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Ansprechpartnerin
Claudia Schirmann

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Ansprechpartnerin
Elke Stummberger

Phone0316 / 7093-372
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Wer wird gefördert:

Kleinste, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz bzw. Standort in der Steiermark, die MitarbeiterInnen dauerhaft am Sitz bzw. Standort in der Steiermark beschäftigen.

Ausgenommen vom Förderungsprogramm Qplus sind u. a. die Branchen Tourismus und Freizeitwirtschaft, Gesundheitswesen, eingeschränkte Branchen (z. B. Trafiken, Apotheken, etc.) sowie freie Berufe wie ÄrztInnen, RechtsanwältInnen oder SteuerberaterInnen.

Was wird gefördert:

Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen von UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen, die eine positive Unternehmensentwicklung in konjunkturell schwierigen Zeiten besonderes unterstützen, mind. 24 Unterrichtseinheiten umfassen und folgenden Themenbereichen zuzuordnen sind:

  • Technologie- und innovationsorientierte fachliche Weiterbildungsmaßnahmen
    (z.B. CA-Technologien, Fertigungstechnik/Schweißtechnik, Elektronik/Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Umwelttechnik, Informationstechnologie, Innovationsmanagement)
  • Exportunterstützende Weiterbildungsmaßnahmen
    (z.B. Vertrieb, Sprachen, Marketing, Projektmanagement)
  • Betriebswirtschaftliche Weiterbildungsmaßnahmen
    (z.B. Buchhaltung, Rechnungswesen, Controlling)
  • Führung und Management
    (z.B. Strategie, Risk-Management, MitarbeiterInnenführung)

Wie viel wird gefördert:

Max. 50% der externen Weiterbildungskosten, max. EUR 3.000,00 in Form eines Schecks.

Kleinst- und Kleinunternehmen können den Scheck während der Laufzeit der Förderungsaktion einmal, mittlere Unternehmen zweimal in Anspruch nehmen.
Etwaige nicht verbrauchte Förderungsanteile verfallen und können auch nicht in bar abgelöst werden.

An wen ist das Ansuchen zu senden:

Das Ansuchen ist im Original an die SFG zu senden.

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz

Laufzeit:

Die Gültigkeitsdauer dieses Förderungsprogramms erstreckt sich – vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision - bis 31.12.2010. Ansuchen können bis längstens 30.09.2010 eingebracht werden.





Weitere Informationen:

Förderungsprogramm
Ansuchen
Stellungnahme zur wirtschaftlichen Situation
(dem Ansuchen nur beizulegen bei Projektkosten über EUR 5.000,-)
Folder
Belegverzeichnis





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