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Erfolgs!Team - Die Förderung für MitarbeiterInnen-Beteiligung

Zielgruppen

Zu den Zielgruppen dieses Förderungsprogramms zählen

  • innovative Produktionsbetriebe des industriell-gewerblichen Sektors,
  • innovative unternehmensbezogene oder innovative überregional wirkende Dienstleistungs­betriebe,
  • innovative Betriebe im Bereich der neuen Medien sowie der Informations- und Kommunika­tionstechnologie

Bis 31.12.2009 besteht eine Förderungsmöglichkeit auf Basis dieses Programms für Unternehmen aller Größenordnungen. Ab dem 1.1.2010 ist eine Antragstellung nur mehr für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Amtsblatt L 124 vom 20.5.2003) möglich.

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Erwin Fritz

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Grundsätzliche Voraussetzungen

Für eine Förderung im Rahmen dieses Förderungsprogramms kommen Unternehmen in Frage, welche die erforderliche Gewerbeberechtigung besitzen bzw. nach Projektabschluss erwirken und deren zu fördernde Betriebsstätte in der Steiermark liegt.

Von der Förderung im Rahmen dieses Förderungsprogramms ausgeschlossen sind Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft, und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 % oder mehr beteiligt ist.

Eine Förderungsgewährung an Unternehmen, bei denen die Voraussetzungen für die Einleitung eines Unternehmensreorganisationsverfahrens nach dem URG gegeben sind (wesentliche nach­haltige Verschlechterung der Eigenmittelquote, Zahlungsunfähigkeit, Vorliegen der Voraussetzun­gen für Insolvenzeröffnung) oder ein Insolvenzverfahren anhängig ist, ist nicht möglich.

Anrechnungsstichtag

Das Förderungsansuchen muss vor Projektbeginn bei der SFG eingelangt sein. Anerkannt werden können nur Kosten, die nach Einreichung eines Förderungsansuchens entstehen.

Förderbare Projekte und Kosten
  • externe Beratungskosten

Durchführung in zwei Phasen

  • Orientierungsphase = Grundsatzkonzept
  • Umsetzungsphase = Detailkonzept

Förderungsart und -intensität

Zu a) Orientierungsphase: Für Kleinst- und Kleinunternehmen 75 % der anerkennbaren Kosten von maximal EUR 20.000,00, also maximal EUR 15.000,00 Förderungssumme.
Für mittlere und große Unternehmen 50 % der anerkennbaren Kosten von maximal EUR 30.000,00, also maximal EUR 15.000,00 Förderungssumme.

Zu b) Umsetzungsphase: Für Kleinst- und Kleinunternehmen 37,5 % der anerkennbaren Kosten von maximal EUR 20.000,00, also maximal EUR 7.500,00 Förderungssumme.
Für mittlere und große Unternehmen 25 % der anerkennbaren Kosten von maximal EUR 30.000,00, also maximal EUR 7.500,00 Förderungssumme.

Bonusförderung bei unternehmensseitiger Verpflichtung zur mindestens zweijährigen Umsetzung:
Für Kleinst- und Kleinunternehmen 37,5 % der anerkennbaren Kosten von maximal EUR 20.000,00, also maximal EUR 7.500,00 Förderungssumme.
Für mittlere und große Unternehmen 25 % der anerkennbaren Kosten von maximal EUR 30.000,00, also maximal EUR 7.500,00 Förderungssumme.

Laufzeit des Förderungsprogramms

Die Laufzeit dieses Förderungsprogramms erstreckt sich – vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision – vom 01.01.2008 bis 31.12.2013. Eine Antragstellung im Rahmen dieses Förderungsprogramms ist längstens bis 30.09.2013 (einlangend bei der SFG) möglich.

Downloads:

Hinweis:
Um die volle Funktionalität des Ansuchenformulars zu gewährleisten, speichern Sie es bitte vor dem Öffnen lokal ab.

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