Innovative Neue Selbstständige
Menschen, die zum erstenmal selbstständig erwerbstätig werden und die für ihre Berufsausübung Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb beziehen und deren betriebliche Tätigkeit nicht bereits einer Pflichtversicherung aufgrund eines Bundesgesetzes unterliegt. Es darf neben dieser Tätigkeit eine unselbstständige/selbstständige Beschäftigung bestehen.
Innovative Neue Selbstständige zeichnen sich durch verbesserte B2B-Dienstleistungen (B2B: Dienstleistungen für andere Unternehmen) und/oder Produkte im Vergleich zu anderen Ihrer Branche aus. Dieses Alleinstellungsmerkmal muss in einem begrenzten regionalen Markt gültig sein.
Förderbar sind dabei folgende Berufe laut Branchenliste der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt für Neue Selbstständige:
- Beratende Berufe
- Technische Berufe
- Kaufmännische Berufe
- Medienberufe
- Wissenschaft/Forschung
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