Gewerblich innovative UnternehmensgründerIn, BetriebsübernehmerIn
Gründet in innovativen, technologieorientierten oder anderen zukunftsträchtigen Bereichen der gewerblichen Wirtschaft erstmals ein Unternehmen und/oder schafft mit seinen Produkten und Dienstleistungen eine wesentliche Verbesserung oder Neuerung gegenüber den Mitanbietern in der jeweiligen Region.
BetriebsübernehmerInnen werden dem klassischen Unternehmensgründer zumindest gleichgestellt, wobei insofern ein leichterer Zugang gewährt wird, als hier auch solche erfasst werden, die bereits vorher im Besitz eines Gewerbescheines waren und somit schon einmal selbstständig tätig waren. Vorausgesetzt wird dabei allerdings, dass der/die ÜbernehmerIn zur Übernahme mit vollem Risiko bereit ist und keinerlei Nebenbeschäftigung hat.
Downloads:
Hinweis:
Um die volle Funktionalität des Ansuchenformulars zu gewährleisten, speichern Sie es bitte vor dem Öffnen lokal ab.











SFG - alle Bereiche