Gewerbliche UnternehmensgründerIn, BetriebsübernehmerIn
Gründet im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (ausgenommen Tourismus und Freizeitwirtschaft) erstmals ein Unternehmen, zB gewerbliche Produktionsbetriebe, Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe, sonstige Dienstleistungsbetriebe, etc.
Rechtsgrundlage ist dabei die Richtlinie der Jungunternehmerförderungsaktion der AWS.
Für gewerbliche GründerInnen wird zusätzlich zur Förderung der Austria Wirtschaftsservice GmbH von10 % ein 2,5 %iger Steiermarkbonus auf Basis der Richtlinien der Austria Wirtschaftsservice GmbH vergeben. Anträge von gewerblichen GründerInnen sind im Original an die Austria Wirtschaftsservice GmbH und in Kopie bei der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. einzureichen.
Downloads:
Hinweis:
Um die volle Funktionalität des Ansuchenformulars zu gewährleisten, speichern Sie es bitte vor dem Öffnen lokal ab.
- Ansuchen Start!Klar (auszufüllen bei Ansuchen um einen Qualifizierungskostenzuschuss für gewerbliche GründerInnen/BetriebsübernehmerInnen)
- Förderungsprogramm Start!Klar
- Kurzinfo Jungunternehmerförderung für gewerbliche GründerInnen/BetriebsübernehmerInnen
- Ansuchen Jungunternehmerförderung (auszufüllen bei Ansuchen um einen Investitionskostenzuschuss für gewerbliche GründerInnen/BetriebsübernehmerInnen)
Für Ansuchen ab 01.01.2011 ist bis auf Widerruf dieses Formular zu verwenden, wobei der Steiermarkbonus 2,5 % beträgt. Am neuen Formular wird gearbeitet.
- Vorschaurechnung
- Belegverzeichnis
- Link zur AustriaWirtschaftsservice GmbH











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