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Lexikon

Mit dem Förderungslexikon erhalten Sie kurze Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Förderungen. Bitte wählen Sie aus unserer Gesamtübersicht.

De-minimis-Förderung

Die Gewährung dieser Förderung erfolgt auf Basis der “De minimis”- Regel wonach gemäß VO (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung von Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De minimis“-Beihilfen innerhalb von 3 Steuerjahren eine Gesamtsumme in der Höhe von EUR 200.000,-- als „De minimis“-Beihilfe erlaubt ist. Dieser Betrag umfasst alle Arten von öffentlichen Beihilfen, die als „De minimis“-Beihilfe gewährt werden und berührt nicht die Möglichkeit, dass der Empfänger / die Empfängerin aufgrund von der Kommission genehmigter Regelungen andere Beihilfen erhält. Eine Kumulierung mit anderen Beihilfen ist aufgrund der Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechts jedoch nur insofern erlaubt, wenn die aus der Kumulierung resultierende Förderungsintensität diejenige Förderungsintensität nicht übersteigt, die in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder von der Kommission verabschiedeten Entscheidung hinsichtlich der besonderen Merkmale des jeweiligen Förderungsfalls festgelegt wurde.

Durchführungszeitraum

Zeitraum zwischen dem Beginn Ihres Projektes und der Bezahlung der letzten dazugehörigen Rechnung.