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Lexikon

Mit dem Förderungslexikon erhalten Sie kurze Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Förderungen. Bitte wählen Sie aus unserer Gesamtübersicht.

Bagatelle-Förderung

Allgemeiner Ausdruck für eine geringfügige Förderung. Beihilfe ohne Pflicht zur Notifizierung (siehe dort), auch "De-minimis Förderung" (näheres siehe dort) genannt.

Barwert

Das EU-Wettbewerbsrecht verlangt die Umrechnung jeder Förderung in ihren Wert bezogen auf den Zeitpunkt des Beginnes des geförderten Projektes. Dieser rechnerische Wert heißt Förderungs-Barwert oder (Brutto-) Subventionsäquivalent.

Barzuschuss

Im Gegensatz zum Förderungskredit muss der Barzuschuss nicht zurückgezahlt werden.

Beihilfe

Darunter versteht das EU-Wettbewerbsrecht Zuwendungen, die einen Transfer staatlicher Mittel beinhalten, die für den Empfänger mit einem wirtschaftlichen Vorteil verbunden sind, die selektiv sind und somit das Gleichgewicht zwischen Unternehmen und ihren Mitbewerbern in Frage stellen und die geeignet sind, sich auf den Wettbewerb bzw. den Handel zwischen Mitgliedsstaaten auszuwirken.

Betriebliche Forschung und Entwicklung

Unter dem Begriff betriebliche Forschung und Entwicklung werden sämtliche Forschungstätigkeiten des Unternehmens im Bereich der industriellen Forschung bzw. der vorwettbewerblichen Entwicklung zusammengefasst, die auch von der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) gefördert werden.

Bruttosubventionsäquivalent

Das ist jener Nennwert der gewährten Beihilfe ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten beihilfefähigen Projektkosten.